Mein Honorar beträgt in der Regel 1200 Franken.
Dieser Betrag liegt am unteren Rand des branchenüblichen Durchschnitts.
Für kürzere Feiern - am Grab, im Freien etc - oder besondere Umstände setze ich den (tieferen) Betrag mit den Angehörigen gemeinsam fest.
In jedem Falle finden wir eine einvernehmliche Lösung.
Sterben heisst auch Fallen.
Aus dem Rahmen menschlicher Jenseitsvorstellungen und Gottesbilder herausfallen
und nachhausfallen.
In diesem Fallen wird der verstorbene Mensch gehalten und beflügelt
durch das gute Gedenken,
das tiefe Sehnen
und tapfere Loslassen seiner Nächsten.